Kinderaugenheilkunde & Sehschule

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Sehschule / Orthoptik

Die Orthoptik ist ein Spezialgebiet in der Augenheilkunde. In diesem Fachbereich arbeiten Orthoptistinnen und Orthoptisten, ein staatlich anerkannter medizinischer Fachberuf im Gesundheitswesen, zusammen mit Augenärzten. Es ist die Aufgabe der Orthoptistin, bei der Vorsorge (Prävention), bei der Untersuchung und Erkennung (Diagnose) sowie bei der Behandlung (Therapie) von Störungen des Einzelauges (Pleoptik) und von Störungen im Zusammenwirken beider Augen (Orthoptik), hervorgerufen durch Schielerkrankungen, Sehschwäche, Fehlsichtigkeiten und Augenzittern (Nystagmus), mitzuwirken. Die Orthoptik wird auch als Sehschule bezeichnet.

Den größten Anteil der Sehschulpatienten machen Kinder aus. In Zusammenarbeit mit dem Augenarzt können Kinder schon ab dem 1. bzw. 3. Lebensmonat von unseren Orthoptistinnen kindgerecht und einfühlsam untersucht werden. Jedes Kind sollte nach Empfehlung des Berufsverbands der Augenärzte spätestens im Alter von 2 Jahren augenärztlich und orthoptisch untersucht worden sein.

Kinder müssen das Sehen erlernen, wie sie auch das Laufen und Sprechen lernen müssen. Der Zeitraum für diesen Lernprozess ist begrenzt und Versäumnisse lassen sich nur innerhalb der ersten Lebensjahre nachholen. Nur wenn beide Augen ein gleichermaßen scharfes Bild an das Gehirn liefern, kann sich das beidäugige Sehen voll entwickeln. Auch wenn zunächst alles in Ordnung scheint, können Babys und Kleinkinder fehlsichtig sein. Selbst starke und vor allem einseitige Sehfehler führen nicht unbedingt zu auffälligem Verhalten im Alltag. Die Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt können häufig keinen sicheren Aufschluss geben, da hier entsprechende technische Untersuchungsmöglichkeiten und orthoptische Fachkenntnisse fehlen.

 

Anpassung von vergrößernden Sehhilfen

Ein weiteres Fachgebiet in unseren Sehschulen ist die Anpassung von vergrößernden Sehhilfen.

Bei Patienten mit einem reduzierten Sehvermögen unterschiedlichster Ursache ist es das Ziel, durch geeignete Maßnahmen eine verbesserte Nutzung des noch verwertbaren Sehrestes zu erreichen. Die orthoptischen Maßnahmen umfassen die Abklärung des noch vorhandenen Sehvermögens, die Klärung der visuellen Bedürfnisse sowie die Versorgung mit geeigneten Sehhilfen. Es werden unter anderem Lupen, Bildschirmlesegeräte und Lupenbrillen zur Behandlung herangezogen. Zur Umsetzung in den Alltag erfolgen die Einweisung, Anleitung und Handhabung im Umgang mit den entsprechenden Hilfsmitteln.

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